Wie bucht man eine Lastschrift zurück?

    Obwohl der Kauf per Lastschrift sich mit der Zeit bei den Online-Kunden etabliert hat, können immer wieder Gründe für eine Rückbuchung entstehen. Die Vorzüge sprechen für das Lastschriftverfahren. Der Käufer zahlt nicht nur schnell und bequem, sondern auch recht sicher dank der Möglichkeit einer Rücklastschrift von bis zu 8 Wochen.

    Wann und warum kommt es zur Lastschriftrückgabe?

    Eine pauschale Begründung gibt es zu dieser Frage nicht. Oft führen fehlerhafte Abbuchung zu einer solchen Rückbuchung: Zum Beispiel wurde der falsche Betrag abgebucht oder es gab eine „Doppelbuchung“, sprich der Betrag wurde doppelt abgebucht. Manchmal kann es sogar passieren, dass es zum Einzug kommt ohne eine sog. Abbuchungserlaubnis. Folgend ein Beispiel: Während des Bestellvorganges entscheiden Sie sich für den Kaufabbruch. Nun kann aber schon der fällige Betrag seitens Online-Shop zur Abbuchung beauftragt worden sein. So findet eine Transaktion statt, obwohl es zu keinem regulären Kauf kam.

    Aus diesem Grund sollten Sie immer die Abbuchungen ihres Kontos überwachen, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Sollte es zu einer fehlerhaften Abbuchung gekommen sein, müssen Sie als Zahlungspflichtiger aktiv werden. Die Rückzahlung erfolgt nicht automatisch. Unabhängig welcher Grund vorliegt, bei den beschriebenen Vorfällen ist die Möglichkeit der Rückgabe käuferfreundlich.

    Verzwickter wird die Lage wenn gar keine Einzugsermächtigung vorlag. In einer solchen Situation kann man von Betrügern ausgehen. Rechtlich sind Sie jedoch auf der sicheren Seite. Kontaktieren Sie ihre Bank und schildern den Vorfall. Nach der Klärung wird die Bank eine Rückbuchung veranlassen. Fazit: Eine fälschliche Abbuchung lässt sich problemlos zurückholen, sie sollten jedoch immer die Kontobewegungen beobachten.

    Wie erkennt man eine unberechtigte Lastschrift?

    Die SEPA-Basislastschrift, die seit dem 1. Februar 2016 die frühere Einzugsermächtigung ersetzt hat, soll den Betrug erschweren. Im Gegensatz zur alten Einzugsermächtigung wird hier eine doppelte Genehmigung erteilt; nämlich ein SEPA-Mandat, an den Anbieter und gleichzeitig an die eigene Bank oder Sparkasse. Sollten Sie dennoch einmal eine nicht autorisierte Lastschrift bemerken, haben Sie 13 Monate Zeit die Abbuchung Ihrer Bank zu melden.

    Unberechtigte Lastschriften rückgängig machen

    Zwar können unrechtmäßig abgebuchte Beträge noch lange zurückgeholt werden, die Verbraucherzentrale Sachsen warnt aber auch, dass eine unberechtige Lastschrift in jedem Fall „unverzüglich nach der Entdeckung [zu] erfolgen hat“. In jedem Fall sollte eine unberechtigte Lastschrift so schnell wie möglich nach Entdeckung der Bank oder Sparkasse gemeldet werden. Sogar berechtigte Buchungen können innerhalb von 8 Wochen durch den Kontoinhaber ohne Begründung zurück gegeben werden. Eventuell anfallende Kosten, muss aber der Kontoinhaber tragen.

    Sollte Ihre Karte entwendet oder verloren gegangen sein, lohnt sich ein Gang zur Polizei. Neben der Kartensperrung, die Sie in jedem Fall als erstes über die kostenfreie Sperr-Hotline 116 116 vornehmen sollten, können Sie bei der Polizei über das Kuno-Sperrsystem Ihre Kartendaten für unberechtigte Lastschriften sperren lassen. Das Kuno-Sperrsystem ist eine Kooperation des Handelsverbandes Deutschland, des EHI Retail-Institutes und der Polizei und soll den Schutz des unbaren Zahlungsverkehrs schützen. Die Kartendaten werden an eine zentrale Meldestelle des EHI gesendet und von dort den teilnehmenden Handelspartnern weitergeleitet.

    Wie ist der Ablauf einer Rückzahlung?

    Sollten fehlerhafte Abbuchungen existieren, muss zuerst die eigene Bank kontaktiert werden. Die Rückgabe der Lastschrift muss von Ihnen beauftragt werden. Der Lastschriftwiderruf gehört zum Standardwerk der Banken, daher kann man von einer schnellen und unbürokratischen Abwicklung ausgehen. Sollten Sie Online-Banking nutzen, ist es meist nur ein Klick bis man den Betrag zurückfordern kann. Bei kleinen Beträgen werden oft die Sachverhalte nicht geprüft. Sollte die Bank keine Einwände haben, wird das Geld zeitnah dem Konto gutgeschrieben. Die Rücklastschrift ist jedoch an Fristen gebunden. Sie haben gewöhnlich ein Zeitfenster von 8 Wochen. Haben Sie die Frist verpasst? Dann kontaktieren Sie direkt Ihre Bank für weitere Schritte.

    Fehlt ein SEPA-Mandat, gilt gar eine Frist von bis zu 13 Monaten. Bei SEPA spricht man vom gesamten Autorisierungsvorgang. Sollte die Lastschriftrückgabe rechtens sein; d.h. nicht die Schuld des Kontoinhabers; ist sie vollkommen kostenlos. Wird mangels Deckung auf dem Konto das Lastschriftverfahren nicht ausgelöst, kommen in der Regel Kosten auf einen zu. Die Gebühren fallen je nach Bank unterschiedlich hoch aus.

    Was ist eine Rücklastschrift (geplatzte Lastschrift)?

    Wenn eine Lastschrift nicht ausgeführt werden kann, kommt es zu einer Lastschriftrückgabe. Der Betrag wird dem Konto sofort wieder gutgeschrieben und dem Konto des Empfängers abgezogen. In den meisten Fällen kommt es zu einer Rücklastschrift, weil das Konto keine ausreichende Deckung aufweist, also das Guthaben auf dem Konto zu gering ist bzw. der Dispositionskredit nicht ausreicht. In einigen Fällen kommt es zu einer geplatzten Lastschrift, weil die Kontoverbindung nicht mehr existiert oder falsch ist.

    Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Inhaber des belasteten Kontos Widerspruch gegen die Lastschrift einlegt. Die Lastschrift also willentlich zurückgehen lässt. Dabei muss der Kontoinhaber bei seiner Bank persönlich, per Onlinebanking oder Telebanking den Lastschriftvorgang rückgängig machen. Gründe für eine Lastschriftrückgabe müssen nicht angegeben werden. Der Betrag wird dem Konto sofort wieder gutgeschrieben.

    Frist für die Lastschriftrückgabe: Generell kann man von 3 Optionen sprechen!

    1. 2 Geschäftstage (ab Fälligkeitsdatum): Rückgabe durch die Bank des Zahlungspflichtigen wegen fehlendem Mandat (Firmenlastschrift bei B2B), mangelnder Deckung oder wegen Nichtexistenz des Kontos.
    2. 8 Wochen (ab Fälligkeitsdatum): Rückgabe durch den Kunden (Zahlungspflichtigen). Der Zahlungspflichtige muss keine Gründe angeben. Gilt nur für SEPA-Basislastschrift und Einzugsermächtigung.
    3. 13 Monate (ab Fälligkeitsdatum): Bis zu diesem Zeitraum kann der Zahlungspflichtige die Rückgabe verlangen. Er muss jedoch begründen, dass kein SEPA-Lastschriftmandat bzw. keine Einzugsermächtigung vorlag. Danach muss der Gläubiger die Autorisierung zur Durchführung der Lastschrift vorlegen.

    Generell sollte jeder Kontoinhaber regelmäßig seine Kontoauszüge genau kontrollieren, ob alle geplanten Lastschriften ausgeführt wurden oder es zu unrechtmäßigen Abbuchungen gekommen ist. Geht zum Beispiel die Lastschrift einer Versicherung zurück weil das Konto nicht ausreichend gedeckt war, kann es dazu kommen, dass der Versicherungsschutz nicht mehr besteht. In diesem Fall sollte man sich schnellstens mit der Versicherung in Verbindung setzen und den Betrag plus Rücklastschriftgebühren an den Versicherer überweisen.

    Die Kosten einer Rücklastschrift summieren sich, da an mehreren Stellen Aufwand bzw. Kosten entsehen. Wenn der Kunde (Zahlungspflichtige) die Rücklastschrift zu verantworten hat (mangelnde Deckung etc.), werden diese Kosten höchstwahrscheinlich auf seiner Rechnung auftauchen:

    1. Bei der Zahlstelle: Der 1. Inkassostelle werden die Kosten in Rechnung gestellt. Seit 1.2.2014 muss der Betrag kostenbasiert sein.
    2. Bei der 1. Inkassostelle: Die Kosten der Zahlstelle sowie ein Preis gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis werden dem Einreicher berechnet.
    3. Beim Gläubiger: Der Gläubiger muss die aufgelaufenen Kosten der Zahlstelle sowie der 1. Inkassostelle bezahlen. Außerdem muss ein erneuter Einzug beauftragt werden. Zudem kommen Kosten für eine eventuelle Rechnungsschreibung und Mahnung hinzu. Der Gläubiger stoßt generell die Klärung des Sachverhalts an.

    Seit der SEPA-Einführung ist es bei vielen Online-Konten möglich, die angekündigten Lastschriften einige Tage vor dem Einzug einzusehen. So weiß der Kontoinhaber frühzeitig Bescheid und kann für ausreichend Deckung am Tag des Lastschrifteinzugs sorgen.

    Erfolgte die Rücklastschrift mangels Deckung oder wegen einer falschen Bankverbindung, darf der Zahlungsempfänger dem Zahlungspflichtigen die Kosten für die geplatzte Lastschrift in Rechnung stellen. Seit Einführung von SEPA haben die Banken ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert und dürfen wieder Gebühren für Rücklastschriften verlangen.

    Wie vermeidet man eine unnötige Rücklastschrift?

    Wurden falsche Beträge seitens Shop abgebucht, holen Sie ihr Geld problemlos wieder zurück. Liegt das Problem jedoch auf Ihrer Seite, entstehen unnötige Kosten. Erhalten Sie zudem Zahlungserinnerungen kommen nicht selten Mahnkosten obendrauf. Bei Mobilfunkanbietern mit einem Lastschriftmandat kann es sogar zur Abschaltung des Services bis zur vollständigen Begleichung führen. Damit es nicht soweit kommt, erhalten Sie einige Tipps fürs Lastschriftmandat:

    1. Sorgen Sie für ausreichende Kontodeckung und vermeiden so Mahnkosten.
    2. Regelmäßig einen Blick auf das eigene Konto werfen.
    3. Schnell hat man unterschiedlichen Anbietern eine Lastschrifterlaubnis erteilt. Haben Sie deshalb immer die Kontobewegungen im Auge.
    4. Wird die Bank gewechselt, müssen neue Einzugsermächtigungen eingeräumt werden. SEPA-Mandate bei Bankwechsel nicht vergessen!
    5. Zahlungsunfähig? Unverzüglich den Shop bzw. Gläubiger kontaktieren. So ersparen Sie sich unangenehme Gebühren für die Bank.

    Unser Fazit zur Lastschriftrückgabe

    Eine hundertprozentige Eindämmung von unberechtigen Lastschriften ist heutzutage kaum möglich. Allerdings ist durch die doppelte Mandatserteilung das Lastschriftverfahren deutlich sicherer geworden. Eine absolute Sicherheit kann aber auch SEPA nicht bieten. Die Verbraucherzentrale Berlin empfiehlt die Bankauszüge regelmäßig zu prüfen, etwa alle 10 Tage, um bei „Ungereimtheiten schnell reagieren“ zu können. In extremen Fällen kann ein Konto auch komplett für Lastschriften gesperrt oder eine sogenannte „Blacklist“ angelegt werden, um einzelne Anbieter komplett für Abbuchungen zu sperren. Was hier möglich ist, erfragen Sie am besten direkt bei Ihrer Bank.

    Quellen:

    • Verbraucherzentrale Sachsen
    • verbraucherzentrale.de
    • Kuno Sperrdienst