Wie funktioniert das Lastschriftverfahren?

    Beim Lastschriftverfahren, welches auch als Bankeinzug bezeichnet wird, gibt man dem Shop eine einmalige Erlaubnis, den fälligen Rechnungsbetrag vom Bankkonto einzuziehen. Hierbei kann auch ein bestimmter Zahlungstag, also Abbuchungstag, vereinbart werden. Bei einer erneuten Bestellung muss die Erlaubnis neu erteilt werden. Somit hat man die Sicherheit, dass nicht mehrmals ein vereinbarter Betrag abgebucht wird.

    Das Besondere bei dieser Zahlungsmethode ist im Gegensatz zu anderen Varianten, das aktive Eingreifen seitens Händler. Der Bezahlvorgang wird nach erfolgreichem Kaufabschluss vom Verkäufer initiiert. Beim Kauf per Vorkasse muss die Zahlung vom Käufer beauftragt werden. Der Vorteil dieser Zahlungsmethode ist, dass der Shop die Ware noch am gleichen Tag versenden kann.

    Da die Abbuchung bis zu 5 Werktage dauern kann, besteht die Möglichkeit dass Sie die bestellten Artikel schon erhalten bevor Ihr Konto belastet wurde. Eine weitere Sicherheit besteht darin, dass der eingezogene Betrag bis zu 8 Wochen zurückgebucht werden kann.

    In Deutschland gehört das Lastschriftverfahren zu den beliebtesten Zahlungsarten. Mehr als 9 Mio. Menschen bezahlen regelmäßige ihre Rechnungen (z.B. Strom, Telefon oder Miete) per Lastschrift. Daher ist es kaum verwunderlich, dass diese Zahlungsart auch bei Online-Bestellungen gerne benutzt wird. Der Grund liegt auf der Hand: Kaum eine Zahlungsform ist so einfach und schnell auszuführen. Der Käufer übermittelt dem Verkäufer seine Bankdaten und erteilt diesem eine Erlaubnis zur Abbuchung eines zuvor bestimmten Betrages.

    Bei einem Lastschriftverfahren handelt es sich um eine rein elektronische Abwicklung beim bargeldlosem Zahlungsverkehr. Dazu erklärt sich zunächst der Sender schriftlich dazu bereit, der Zahlungsmethode zuzustimmen. Weiter muss der Empfänger des Betrages seine Bank beauftragen, den jeweiligen Betrag vom „Sender-Konto“ einzuziehen. Sofern die Dokumente eingereicht wurden, bekommt der Sender meist noch eine Bestätigung vom Empfänger, dass das Mandat eingerichtet wurde, und die Information, wann der Betrag eingezogen wird. Handelt es sich um einen Dauerauftrag, wird der fällige Betrag dann regelmäßig zum selben Tag des Monats oder Jahres abgebucht.

    Was bedeutet eigentlich SEPA-Lastschrift?

    Wie bereits erwähnt, wurde das bekannte Verfahren der Einzugsermächtigung ab dem 1. Februar 2014 durch das SEPA Lastschriftverfahren ersetzt. Der grundsätzliche Unterschied zum alten Lastschriftverfahren ist, dass der Zahlende (privat oder geschäftlich) zwingend sein schriftliches Einverständnis erteilen muss. Sonst kann der geforderte Betrag nicht vom Konto eingezogen werden.

    Das heißt also, dass es keinen Unterschied mehr zwischen inländischen und ausländischen Überweisungen und Lastschriftverfahren gibt. Einzige Voraussetzung ist: Die Zahlungen müssen alle in Euro abgehandelt werden. Als Kunde bekommt man eine neue Kontonummer zugesandt, die IBAN. Diese Nummer setzt sich aus der Kontonummer, Bankleitzahl, einer Länderkennung (DE für Deutschland) und einer Prüfnummer zusammen. Die Prüfnummer bietet Schutz vor möglichen Zahlendrehern. Bei einer fehlerhaften Angabe wird die getätigte Überweisung sofort gestoppt.

    Was sind die Vorteile?

    Die bisherigen Konten und Einzugsermächtigungen bleiben bestehen. Außerdem gelten dann die neuen verkürzten Überweisungslaufzeiten von nur einem Bankgeschäftstag. Besonders vorteilhaft ist SEPA-Lastschrift für Online-Shopper, da diese Form des Bankeinzugs kaum Mehraufwand, dafür mehr Sicherheit bedeutet. Insbesondere für potentielle Betrüger ist der Aufwand ein Vielfaches um an das Geld der Kontoinhaber zu kommen. Außerdem hat der Kunde die Möglichkeit der Rückbuchung von bis zu 13 Monaten.

    Und erwarten einen auch Nachteile?

    Das Lastschriftverfahren muss schriftlich eingewilligt werden. Aufträge die nicht schriftlich bestätigt wurden, können nicht bearbeitet werden. Diese Sicherheit ist für die Händler mit einem höheren Aufwand verbunden, da das SEPA-Verfahren ein papierbasiertes Mandat erfordert. Diese Notwendigkeit kann auch für den Online-Käufer lästig sein. Wer kennt nicht die Ungeduld beim Checkout; man möchte mit wenigen Klicks die Bestellung abschließen. Sollte das Konto nicht gedeckt sein, erfolgt eine Rücklastschrift. Nicht nur das die Lieferung gestoppt wird, auch muss der Bezahlvorgang von vorne gestartet werden. Hat man es eilig mit der Lieferung, ist in diesem Fall Ärger für beide Seiten vorprogrammiert.

    Was ändert sich durch SEPA?

    Vor allem für große Unternehmen, die viele Lastschriften bearbeiten, können Schwierigkeiten auftreten. Denn ab 2014 gilt: Jeder Kontoinhaber muss schriftlich ein Mandat erteilen, in dem er den Zahlungsempfänger berechtigt Geld von seinem Konto einzuziehen. Dies telefonisch oder online zu erteilen funktioniert nicht mehr. Außerdem muss der Zahlungsempfänger dem Kontoinhaber 14 Tage im Voraus über eine Abbuchung informieren.

    Gibt es Ausnahmen?

    Ausnahmen gelten hier bei der Bezahlung im Supermarkt, da hier mit der Unterschrift auf dem Kassenbon das Mandat erteilt wird. Diese Form ist bis 2016 möglich. Außerdem treten keine Veränderungen beim Bezahlen mit der EC-Karte und der PIN-Eingabe auf.

    Welche Vorteile bzw. Nachteile hat das Lastschriftverfahren?

    Diese Art der Bezahlung bringt den großen Vorteil mit sich, dass sich der Kunde nicht um die pünktliche und wertmäßig korrekte Überweisung kümmern muss. Durch die zuvor ausgefüllten Formulare liegt die Verantwortlichkeit komplett auf der Seite des Verkäufers. Je nach Vertragsabschluss kann der Verkäufer seine Forderung unmittelbar zum Fälligkeitstermin abrufen. Dies kann sowohl nach der Fertigstellung des Pakets erfolgen oder aber erst nach Erhalt (sobald der Kunde den Wareneingang bestätigt hat).

    Der Kunde kann zudem zeitnah auf unsachgemäße Abbuchungen reagieren. Sollten falsche oder zu hohe Beträge abgebucht werden, kann der Kunde bei der Bank eine sogenannte „Rückbuchung“ veranlassen (bis zu 8 Wochen möglich).Die Zustimmung zu einem Lastschrifteinzug kann seitens des Kunden jederzeit widerrufen werden. So hat er die Möglichkeit die Zahlungsart zeitnah abändern zu lassen.

    Selbstverständlich spielt beim Lastschriftverfahren Vertrauen eine große Rolle. In gewisser Weise wird dem Unternehmen eine Art „Blankocheck“ erteilt, um die entsprechende Summe vom eigenem Konto abbuchen zu dürfen. Daher sollte der Verkäufer vorab auf Seriosität hin überprüft werden (zuvor unbedingt auf konkrete Kontaktdaten achten). Vor allem in finanziellen Notlagen kann eine Lastschrift durchaus zum Problem werden. Sollte das Konto zum Zeitpunkt des Einzugs nicht ausreichend gedeckt sein, kann der Verkäufer die entsprechende Kaufsumme nicht einziehen. Nun wird der Verkäufer entsprechende Schritte einleiten (Mahnungen, Anweisung auf Produktrücksendung etc.). Diese sogenannte Rücklastschrift verursacht entsprechende Kosten. Diese werden mit aller Wahrscheinlichkeit dem Kunden in Rechnung gestellt.

    Es kann schon mal passieren, dass man vergisst eine Rechnung zu begleichen. Das Lastschriftverfahren ist dabei eine angenehme Unterstützung: Der Betrag wird vom Empfänger eingezogen; der „Zahler“ muss somit über nichts nachdenken und ist auch nicht gezwungen, ständig an die „Pflichttermine“ der Überweisung zu denken. Solche Ermächtigungen finden bei regelmäßigen und gleichsahen Beträgen Anwendung, wie beispielsweise bei der Miete, die monatliche Handyrechnung oder die Leasingrate eines Kraftfahrzeuges.

    Die Vorteile bzw. Nachteile im Überblick:

    Vorteile

    • Als Zahlungspflichtiger muss man nicht darüber nachdenken, wann man den Betrag überweisen muss. Lediglich für die Deckung des Kontos ist Sorge zu tragen.
    • Eine Lastschriftermächtigung kann innerhalb von 8 Wochen ohne Angabe von Gründen rückgängig gemacht werden.
    • Die Beträge, die als Lastschrift beglichen werden, werden gewöhnlich immer zum selben Stichtag eingezogen.
    • Sollte kein Mandat vorliegen, so kann eine Lastschrift auch noch nach 13 Monaten zurückgezogen werden.
    • SEPA-Lastschriften funktionieren grenzüberschreitend im europäischen Raum.

    Nachteile

    • Zur Einrichtung ist ein Mandat erforderlich, vergleichbar mit jenem einer Einzugsermächtigung.
    • Eine ausreichende Deckung des Kontos muss gegeben sein.
    • Bei nicht ausreichender Deckung entstehen pro Buchung Kosten in Höhe von mindestens 3 EUR.
    • Wird das Geld einer nicht genehmigten Zahlung zurückgefordert, kann es bis zu drei Tage dauern, bis das Geld wieder dem Konto gutgeschrieben wird.

    Sind meine Konto-Daten sicher?

    Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die persönlichen Daten sowie kontobezogene Informationen geschützt werden, da sich der Empfänger schriftlich dazu verpflichtet, die Daten des Auftraggebers für keine anderen Zwecke zu verwenden, bzw. preiszugeben. Und selbst wenn sie sich nicht schriftlich dazu verpflichten würden, wäre es immer noch ein schweres Vergehen im Sinne des Datenschutzes.

    Nicht selten stellen sich Kunden die Frage, wie sicher Ihre Daten bei den Shopbetreibern aufgehoben werden. Natürlich gibt es immer ein Restrisiko, da es zum Informationstausch zwischen Kunden und Anbieter kommt. Beispielsweise könnten Hacker bei diesem Datentransfer an sensible Daten wie die Kontoverbindung kommen.

    In der Vergangenheit gab es auch Datenverlust-Meldungen von großen Firmen. Grundsätzlich sollte man aber hier von Einzelfällen sprechen. Denn solche „Datenleaks“ sind ein immenser Imageschaden für die Unternehmen. Um solche Vorkommnisse zu vermeiden, investieren renommierte Handelsunternehmen viel Geld und Know-How in ihre Sicherheitssysteme.

    Zudem ist der Zugriff auf sensible Daten nur vertrauensvollen Mitarbeitern gestattet. Außerdem sind Onlineshop-Betreiber durch die strengen Datenschutzrichtlinien in Deutschland verpflichtet, sehr sorgsam mit den Kundendaten umzugehen. Um den Sicherheitsaspekt gerecht zu werden, haben wir auf dieser Themenseite nur Online-Shops aufgenommen, bei denen die Sicherheit der Kundendaten eine hohe Priorität genießt.

    Kann man dauerhaft der Abbuchung widersprechen?

    Gewöhnlich kann man jede unrechtmäßige Abbuchung durch seine Bank zurückbuchen lassen; jede Buchung muss individuell betrachtet werden, da die jeweilige Bank nicht wissen kann, welche Verpflichtungen beide Geschäftsparteien eingegangen sind. Somit muss jede Rückbuchung einzeln vom Bankkunden beantragt werden. Will man eine dauerhafte Abbuchung unterbinden, ist es notwendig, die Einzugsermächtigung schriftlich zu widerrufen. Am besten versendet man den Schriftsatz per Einschreiben.

    Wer steckt hinter dem Bankeinzug?

    Die regelmäßigen Abbuchungen sollten buchhalterisch vermerkt sein. Natürlich kommt es vor, dass einige Händler unter einem anderen Namen auf dem Kontoauszug erscheinen. In diesem Fall kann man entweder selbst Recherche betreiben, oder man erkundigt sich bei seiner Bank. Eingerichtet wird der Bankeinzug schlussendlich von der Bank, die das Bindeglied zwischen Bezahlendem und Händler ist. Nach Zusage beider Parteien wird das Geld von Konto A abgebucht und geht auf Konto B ein.

    Wie entzieht man eine Einzugsermächtigung wieder?

    Grundsätzlich kann man eine Einzugsermächtigung nur schriftlich entziehen. Dies ist nicht nur Bedingung, sondern kann auch als Sicherheit angesehen werden; der „Empfänger“ kann nicht behaupten keine Kündigung erhalten zu haben. Sollte trotz der Kündigung die Gegenpartei weiterhin abbuchen, sollte man den Rechtsweg beschreiten. Jede falsch abgebuchten Beträge müssen einzeln zurückgebucht werden; das ist ärgerlich aber nicht zu vermeiden, da jede Abbuchung einen eigenen Vorgang darstellt. Man kann leider die Bank nicht generell anweisen, von einer bestimmten Partei Abbuchungen grundsätzlich abzuweisen. Aus diesem Grund ist eine ständige Kontrolle des Kontoguthabens förmlich Pflicht!

    Was sind die Gründe für eine Rückbuchung?

    Gründe der Rückbuchung können z.B. eventuelle Nichtlieferung, Falschlieferung oder beschädigte Artikel sein. Die Rückbuchung gestaltet sich recht einfach. Sie weisen Ihre Bank einfach an, den Rechnungsbetrag zurückzufordern. Beim Online-Banking ist es meistens nur ein Klick. In der Kontoverwaltung sieht man in der Regel bei rückbuchbaren Belastungen eine kleine Information. Sollte es zu einer gewöhnlichen Retoure kommen, wird der Onlineshop Ihnen den Betrag automatisch zurück überweisen. Hierbei sollten Sie den Zahlungseingang auf Ihrem Konto überprüfen.

    Informationen zum Datenschutz im Rahmen des Bankeinzugsverfahrens

    Gewöhnlich wird unterhalb aller relevanten Infos wie z.B. Lieferanschrift, Zahlungsart und Versandkosten ein kleines Kästchen mit einem Link eingeblendet wie z.B. „Informationen zum Datenschutz“. Dieser Link führt Sie zu den Datenschutzrichtlinien. Nachdem Sie die Datenschutzhinweise gelesen haben, müssen Sie diesen zustimmen um den Einkauf fortzusetzen. Da in Deutschland strenge Datenschutzrichtlinien gelten, werden die Händler sorgsam mit ihren Daten umgehen.

    Um die Zahlungsausfallrisiken zu minimieren prüfen viele Shops während des Bestellvorganges die Kreditwürdigkeit des potentiellen Kunden. Für diese Abfrage bei den Auskunfteien braucht der Shopbetreiber eine Erlaubnis. Mit der Bestätigung der Datenschutzerklärung erlauben Sie dem Anbieter die Prüfung. Sollten Sie mit den Datenschutzbestimmungen des Shops nicht einverstanden sein, brechen Sie einfach den Kauf ab. Denn ohne Zustimmung ist keine Bestellung möglich.

    Fazit zum Kauf per Lastschrift

    Das Lastschriftverfahren kann durchaus Sinn machen. Die Sicherheiten überwiegen zu Gunsten des Auftraggebers und das Zurückziehen der Ermächtigung ist ebenso problemlos möglich. Desweiteren sind Einzugsermächtigungen bankunabhängig und können über jede Bank national sowie auch international eingerichtet werden. Das Lastschriftverfahren erleichtert den buchhalterischen Alltag vieler Firmen sowie privater Haushalte.

    Da es sich bei dieser Art der Zahlung – sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer – um eine sehr sichere Zahlungsart handelt, wird diese bei vielen Online-Abwicklungen angewandt. Denn entsprechend der Vertragsvereinbarung können alle Schritte (Einzug der Zahlsumme, Erhalt der Ware, etc.) genaustens nachvollzogen werden.

    Generell kann man als Kunde die SEPA-Lastschrift begrüßen, nicht nur in punkto Sicherheit. Problematisch wird es, wenn das Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht gedeckt ist. Dieser Fall stellt für beide Seiten; Käufer und Verkäufer; Probleme dar, da der gesamte Verkaufsprozess verzögert wird. Der Kunde wartet unnötig lange auf seine Ware, der Verkäufer muss den Lastschriftprozess von vorne starten. Nicht zu vergessen, die unnötigen Gebühren, die gewöhnlich von der Käuferseite getragen werden. Sollten Zahlungsengpässe im Zeitraum der Abbuchung ersichtlich sein, ist eine andere Zahlungsart zu empfehlen.